26.02.2026
Die Vereinigung der Münchner Wiesn Wirte begrüßt ausdrücklich das Urteil des Münchner Landgerichts, das einer Eventagentur den Weiterverkauf von Reservierungen verboten hat.
Sprecher Peter Inselkammer: "Wir Wirte kämpfen schon seit Jahren zusammen mit der Stadt gegen diese unlauteren Methoden und haben auch Spezial-Anwaltskanzleien beschäftigt, die gegen solche illegalen Praktiken vorgehen. Sie spüren diese Wiederverkäufer auf und verhängen hohe Abmahngebühren."
Inselkammer weist darauf hin, dass solche Agenturen mit etwas handeln, das es gar nicht gibt. Gültig sind die Platz-Reservierungen grundsätzlich nur, wenn sie direkt mit den Reservierungsbüros der Zelte abgeschlossen werden. Grundsätzlich gilt die Regel, dass pro reserviertem Platz ein halbes Hendl und zwei Maß Bier abgenommen werden müssen. So kommt man in aller Regel auf die Summe von rund 50 Euro. Bei sechs Plätzen sind das 300 Euro. Im vorliegenden Fall hatte die Agentur 1.730 Euro verlangt.
Peter Inselkammer: "Das ist Wucher. Da werden Geschäfte gemacht auf dem Rücken von gutgläubigen Menschen." Inselkammer weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar geregelt ist, dass bei solchen Käufen die Reservierungen storniert werden und dass die Käufer dann mit leeren Händen dastehen.
Wer aus persönlichen Gründen seine Reservierung weitergeben möchte, kann auf das von den Wiesn Wirten eingerichtete offizielle Wiederverkaufsportal www.oktoberfest-booking.com zurückgreifen.
Die Wiesn findet in diesem Jahr vom 19. September bis 4. Oktober statt.
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